Stellungnahme zur Leitentscheidung Braunkohle 2023

Die Leitentscheidung NRW 2023 – Meilenstein für den Klimaschutz, Stärkung der Versorgungssicherheit und Klarheit für die Menschen in der Region, hat nun endgültig die Sicherheit zur Rettung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath, der Feldhöfe Roitzerhof, Eggerather Hof und Weyerhof sowie der umliegenden Flächen erbracht und ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung des Erkelenzer Tagebauumfelds. Diese Entscheidung bietet Planungssicherheit und ermöglicht die Umsetzung der von den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie der Verwaltung und dem Erkelenzer Stadtrat erarbeiteten Zukunftsvision für diese Region.

Die dringend notwendige Änderung des Braunkohlenplans ist nun von entscheidender Bedeutung, da er die finalen Abbaugrenzen des Tagebaus festlegt. Erst wenn die geretteten Flächen nicht mehr unter Bergrecht fallen, kann die Stadt Erkelenz und die übrigen Anrainerkommunen ihr kommunales Planungsrecht vollständig ausüben. Die Zukunftsvision, die durch umfassende Bürgerbeteiligung entstanden ist, beschreibt, wie sich die Dörfer und Flächen in den kommenden Jahrzehnten entwickeln sollen. Bei der Zukunftsvision handelt es sich um ein dynamisches Konzept, welches im Laufe des Jahrzehnte andauernden Strukturwandels immer wieder überarbeitet und angepasst werden muss, um den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden.

Kernbestandteil der Diskussionen um die Zukunftsvision für das Erkelenzer Tagebauumfeld war die Frage nach dem Umgang mit den in weiten Teilen bereits verlassenen Häusern im Umsiedlungsbereich. Die Leitentscheidung erwähnt in diesem Zusammenhang die sogenannte Vorkaufsoption für betroffene Einwohnerinnen und Einwohner sowie ihren Kindern, jedoch bleibt sie wenig konkret, und es besteht so noch ein erheblicher Klärungsbedarf zwischen der RWE Power AG, dem Land NRW und der Stadt Erkelenz. Es ist entscheidend, dass dieser Aspekt klarer ausgearbeitet wird, um den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern Gewissheit und Sicherheit zu bieten. In Bezug auf den Umsiedlungszeitraum bleibt die Leitentscheidung zudem leider hinter den im März beschlossenen Forderungen des Erkelenzer Stadtrates zurück.

Im Zuge der Leitentscheidung wäre es zudem wichtig gewesen, dass einheitliche Abstände zu den verschiedenen Ortschaften festgelegt werden, um den Eindruck von Willkür zu vermeiden. Mindestens 500 Meter zu allen Ortschaften sollten als Maßstab dienen, um den betroffenen Ortschaften in einem Mindestmaß gerecht zu werden.

Ein zügiger Abschluss der Rekultivierung des Tagebau Garzweiler ist ausdrücklich zum Wohle der Bevölkerung zu begrüßen. Jedoch werden hier die Aussagen der Leitentscheidung erneut unkonkret, bzw. widersprüchlich. So sollen zum einen landwirtschaftliche Flächen aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft und der damit einhergehenden Lebensmittelproduktion in diesem Raum klimaresilient wieder hergestellt werden. Die hierfür notwendigen Lössböden, welche vor Ort in mächtigen Bodenschichten vorhanden waren, sollen nun durch revierweite Massenverschiebungen deutlich reduziert werden. Zum anderen sollen Flächen zum Ausbau von erneuerbaren Energien vorgehalten werden, was zumindest temporär die landwirtschaftliche Fläche deutlich reduzieren kann, wenn es keine zielorientierte und nachhaltige Energiewende in der Region gibt. Ebenfalls sollen Biotopvernetzungen entstehen, welche die identischen Folgen der Flächenreduzierung herbeiführen würden, jedoch die Resilienz und Biodiversität fördern würden. Zukünftig wird es demnach eine hohe Zahl von Flächenkonkurrenz geben, welche nachhaltig und ressourcenschonend umgesetzt werden müssen. Die CDU Erkelenz unterstützt alle diese Ziele ausdrücklich, jedoch bedarf es hier in der Folge demnach einer sehr stark ausgewogenen Landes- und Regionalplanung, in welcher die kommunalen Interessen durch die im Zweckverband Landfolge erarbeiteten Raumentwicklungsperspektiven, die in der Leitentscheidung zugesagten Berücksichtigung finden.

Die CDU Erkelenz begrüßt die Fortschreibung und Ergänzung der wasserrechtlichen Ziele aus der Leitentscheidung 2021. Darüber hinaus unterstützt die CDU Erkelenz die Feststellung der erheblichen Bedeutung der Rheinwassertransportleitung für die Wasserwirtschaft sowie die Natur und Raumentwicklung des Rheinischen Reviers. Hieran darf es zukünftig keinerlei Zweifel mehr geben. Ebenfalls positiv ist die erneute Festlegung des Befüllungszeitraum von 40 Jahren sowie das Teilen des Anliegens einer frühzeitigen und schnellstmöglichen Befüllung des Tagebaurestsees durch die Landesregierung.

Die Verkehrsplanung und die Wiederherstellung der entfernten Infrastruktur müssen zügig vorangetrieben und anschließend unmittelbar umgesetzt werden, ebenso wie der zugesicherte Immissionsschutz. Konkrete Ziele und Zeitpläne für diese Maßnahmen sind unerlässlich, um die Lebensqualität der Menschen vor Ort zumindest zu erhalten, besser aber noch zu verbessern.

Positiv ist die Zusicherung finanzieller Unterstützung zu bewerten, auch wenn diese erneut zum jetzigen Zeitpunkt noch wenig konkret ausgearbeitet wurde. Es ist von großer Bedeutung, sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel tatsächlich für die Entwicklung der „Orte der Zukunft“ in Erkelenz und Merzenich bereitgestellt werden und nicht in die Agglomerationsräume der Peripherie des rheinischen Reviers abfließen, wie es in der jüngsten Vergangenheit geschehen ist.

Die erneute Verkleinerung des Abbaugebiets ist ein Erfolg für die Menschen vor Ort und zeigt, dass der Erkelenzer Leitsatz, dass jeder erhaltene Quadratmeter ein guter Quadratmeter ist, berücksichtigt wird. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Nutzung der Ressourcen in dieser Region.

Insgesamt ist die Leitentscheidung NRW 2023 ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Zukunft des Erkelenzer Tagebauumfelds auf eine solide Grundlage zu stellen. Es ist jedoch entscheidend und unerlässlich, dass die immer noch offenen Fragen und Unsicherheiten schnellstmöglich geklärt werden, um den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner endgültig die dringend benötigte Gewissheit und Sicherheit zu bieten.

Leitentscheidung 2023 zum Download:

Leitentscheidung 2023

Leitentscheidung 2023 Anlage 1

Leitentscheidung 2023 Anlage 2