Projektumsetzung richtet sich nach Bundesrecht – Kein Einfluss von Stadt oder Kreis

Die geplanten 14 Windkraftanlagen (WKAs) zwischen Golkrath, Houverath und Matzerath sorgen für erheblichen Unmut unter den Bewohnern der angrenzenden Orte. Viele Anwohner fühlen sich übergangen, da die Stadt Erkelenz ihr Einvernehmen verweigert hat, die Anlagen jedoch dennoch vom Kreis genehmigt wurden. Diese Entscheidung hat die Empörung weiter verstärkt.

Kritikpunkte der Hausbesitzer

Die Anwohner beklagen eine mangelnde Transparenz und unzureichende Kommunikation durch die Verantwortlichen. Ihre Hauptsorgen umfassen:

  • Landschaftsbild: Die hohen Windräder werden als Eingriff in die natürliche Umgebung und den ländlichen Charakter der Region wahrgenommen.
  • Wertverlust von Immobilien: Viele Hausbesitzer befürchten, dass die Nähe zu den Anlagen die Werte ihrer Grundstücke und Häuser deutlich mindern könnte.
  • Gesundheitliche Risiken: Besonders der Infraschall sowie Licht- und Schatteneffekte der Rotoren stehen in der Kritik.
  • Schutz der Tierwelt: Besondere Sorge gilt dem Erhalt der Lebensräume von Wildtieren, vor allem von Vögeln und Fledermäusen.
  • Verlust von Ackerfläche: Kritisiert wird außerdem, dass durch die Errichtung der Anlagen wertvolle Ackerflächen verloren gehen, die für die Landwirtschaft der Region von großer Bedeutung sind.

Haltung der Stadt und des Kreises

Die Stadt Erkelenz betonte offiziell, dass sie ihr Einvernehmen nicht erteilt habe. Bürgermeister Stephan Muckel erklärte, dass die Stadt aufgrund der geltenden Gesetzeslage keine Einflussmöglichkeit habe.

Die Kreisverwaltung rechtfertigte ihre Genehmigung mit den Vorgaben aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der „Harbeckschen“ Gesetzgebung. Diese lasse keinen Ermessensspielraum, wenn die rechtlichen Anforderungen erfüllt seien.

Informationsveranstaltung des CDU-Ortsverbands Golkrath

Aufgrund der Beschwerden lud der CDU-Ortsverband Golkrath die Vorstände der Dorfgemeinschaften aus Golkrath, Houverath und Matzerath zu einer Informationsveranstaltung ein. Ziel war es, Transparenz zu schaffen, offene Fragen zu klären und die Sorgen der Anwohner aufzunehmen.

Teilnehmer der Veranstaltung

Unter den hochrangigen Vertretern aus Politik und Verwaltung waren:

  • Stephan Muckel, Bürgermeister der Stadt Erkelenz
  • Daniel Görtz, Dezernatsleiter des Kreises Heinsberg und zuständige Genehmigungsbehörde
  • Thomas Schnelle, Landtagsabgeordneter der Region
  • Ansgar Lurweg und Michael Joos, Vertreter der Stadt Erkelenz

Inhalte der Diskussion

  1. Position der Stadt Erkelenz
    Bürgermeister Stephan Muckel machte deutlich, dass die Stadt der Planung nicht zugestimmt habe. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hätten die Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung vollständig eingeschränkt.
    Ansgar Lurweg und Michael Joos erklärten zudem, dass diese Fläche von der Verwaltung nie für WKAs vorgesehen gewesen sei. Die Stadt habe versucht, diese aus dem Regionalplan zu entfernen und alternative Flächen anzubieten – jedoch ohne Erfolg.
  2. Rolle des Kreises Heinsberg
    Daniel Görtz erläuterte, dass der Kreis gesetzlich verpflichtet sei, Windkraftprojekte zu genehmigen, wenn die Voraussetzungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllt seien. Er betonte, dass der Kreis keinen Spielraum für Abweichungen habe.
  3. Unterstützung durch die Landespolitik
    Thomas Schnelle zeigte Verständnis für die Sorgen der Bürger und bestätigte, dass das Thema bereits im Landtag diskutiert werde. Er forderte eine Abwägung zwischen den Zielen des Klimaschutzes und den berechtigten Anliegen der Anwohner.

Reaktionen der Dorfgemeinschaften

Die Vorstände der Dorfgemeinschaften reagierten nach der Veranstaltung zurückhaltend. Der Dialog wurde zwar begrüßt, doch die Aussichtslosigkeit, das Projekt noch maßgeblich zu beeinflussen, sorgte für Frustration. Die Dorfgemeinschaften forderten eine deutliche Verkleinerung des Projekts oder eine Verlagerung der Standorte, um die Belastungen für die Anwohner zu reduzieren.

Fazit

Die Veranstaltung verdeutlichte, dass weder Stadt noch Kreis oder Landesregierung nennenswerten Einfluss auf das Projekt nehmen können. Die geltende Gesetzgebung – insbesondere die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – sieht keine Mitgestaltung durch lokale oder regionale Behörden vor. Die Umsetzung des Projekts richtet sich ausschließlich nach den bundesrechtlichen Vorgaben.