„Es stand schon lange fest, dass auch ein vorgezogener Kohleausstieg NRWs 2030 nichts daran ändern würde, dass die Fläche Lützeraths in Anspruch genommen werden muss, was auch schon im aktuelle Hauptbetriebsplan festgelegt ist. Gerade in der aktuell angespannten Versorgungssituation sind wir auf einen funktionierenden Tagebau angewiesen. Unser Ziel ist es weiterhin, die Flächen der Dörfer im dritten Umsiedlungsabschnitt und auch die Höfe so weit wie möglich zu erhalten. Hierzu müssen wir die Entscheidungen auf Bundesebene abwarten.“

Thomas Schnelle

„Das jetzige Urteil kommt vor dem Hintergrund der Festlegung im aktuellen Hauptbetriebsplan und der klaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen nicht überraschend. Ich hoffe sehr, dass alle das Urteil nun akzeptieren. Absolut wichtig ist aus meiner Sicht, endgültige Klarheit über die komplette Tagebaugrenze zu erhalten, damit wir gemeinsam mit allen Betroffenen mit aller Kraft an einem Zukunftsbild arbeiten können. Ziel des Rates der Stadt Erkelenz ist und bleibt, die Flächen der Dörfer im dritten Umsiedlungsabschnitt und auch die Höfe zu erhalten.“

Stephan Muckel

Link zur entsprechenden Seite des Oberverwaltungsgerichts Münster:

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/21_220328/index.php