Am 13. September 2020 haben Sie die Wahl: Bei der Kommunalwahl geht es um die Zukunft unserer Stadt & unseren Kreis!

Sie sind am 13. September im Urlaub? Sie sind nicht zu Hause? Dann wählen Sie doch einfach per Briefwahl! Die können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen.

Die Briefwahl bietet jedem Wahlberechtigten die Möglichkeit, per Post seine Stimme zur Wahl abzugeben. Wer sich schon vor dem Wahltag festgelegt hat, wen er wählen will, für den ist die Briefwahl der bequemste Weg, sein Stimmrecht auszuüben.

Wie kann ich per Briefwahl wählen?

Um per Briefwahl wählen zu können, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist an die zuständige Gemeindebehörde zu richten. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Den Online-Antrag finden Sie hier. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist hingegen unzulässig.

Unser Tipp: Unterstützen Sie andere dabei, ihr Wahlrecht auszuüben!

Sie können nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht.

Die von einem Bevollmächtigten für einen anderen beantragten Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten dann direkt zugeschickt. Vertritt der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Antragsstellung, kann er wahlweise aber auch beantragen, dass die Unterlagen von ihm selbst in Empfang genommen werden, um sie anschließend dem Wahlberechtigten zu überbringen.

Weisen Sie Ihre wahlberechtigten Familienangehörigen, Freunde und Bekannte auf die Möglichkeit hin, schon vor dem eigentlichen Wahltag der CDU ihre Stimme sichern zu können. Bieten Sie an, sich um die Beantragung der dafür notwendigen Briefwahlunterlagen zu kümmern. Nutzen Sie hierfür unser Formular für die notwendige Vollmachtserteilung und Antragsstellung. Unterstützen Sie Ihre Familienangehörigen, Freunde und Bekannte, ihr Wahlrecht auszuüben und tragen Sie dadurch mit dazu bei, dass die CDU von einer hohen Wahlbeteiligung profitieren kann.

Ab wann kann man per Briefwahl wählen?

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel durch die Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei der Kommunalwahl ist damit Mitte August 2020 zu rechnen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.

Unser Tipp: Briefwahl sofort erledigen!

Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief umgehend danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl gleich an Ort und Stelle auszuüben.

Ab Dienstag, 18. August 2020 besteht auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen in der Stadtverwaltung abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen.

Öffnungszeiten des Direkt-Arbeitsplatzes (Zimmer 48, Erdgeschoss):
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich montags bis donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Am Freitag, 11. September, in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Alle Infos zu den Kommunalwahlen finden Sie hier. 

Ansprechpartner des Wahlamtes
Simon Häusler
Tel. 02431/85-262
simon.haeusler@erkelenz.de

Hans W. Bongartz
Tel. 02431/85-159
hans-willi.bongartz@erkelenz.de

Wichtig: Briefwahl rechtzeitig nutzen!

Der Briefwähler muss seinen Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher unbedingt bereits einige Tage vor dem eigentlichen Wahltag auf den Weg dorthin gebracht werden!

Zu beachten ist, dass ein anschließender Umzug eine bereits abgegebene Briefwahlstimme u. U. ungültig machen kann. Einzelheiten hierzu und zu der Möglichkeit, sein Stimmrecht ggf. trotz Umzugs doch noch ausüben zu können, teilt die für den neuen Wohnort zuständige Gemeindeverwaltung mit.

Wussten Sie schon …?

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich und direkt im Rathaus Ihrer Gemeinde oder Stadt beantragen. Sobald die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) gedruckt sind, können Sie diese auch dort persönlich abholen. In der Regel erhalten Sie dann auch Gelegenheit, gleich vor Ort Ihre Stimme abzugeben. Alles, was Sie brauchen, ist Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis.