In diesen Tagen werden Flyer „Kommunalwahlcheck“ zum Thema „Braunkohle und Strukturwandel“ im Erkelenzer Stadtgebiet verteilt. Die CDU Erkelenz hat auf die gestellten Fragen der Gruppe „Region im Strukturwandel“ sehr detailliert geantwortet. Das daraus erstellte „Ampelsystem“ ist aus unserer Sicht aber mehr als fraglich und eindeutig politisch gefärbt. Aber machen Sie sich Ihr eigenes Bild:

Auf welches Jahr sollte ihrer Meinung nach der Kohleausstieg festgelegt werden?

Der Kohleausstieg sollte so früh wie möglich erfolgen. Insbesondere im Rheinischen Revier sollte er spätestens im Jahr 2030 vollzogen sein. Es bliebe ein knappes Jahrzehnt dies hier umzusetzen. Die Region hier ist stark genug von ihrer Wirtschaftskraft diese Herausforderung zu bewältigen. Unsere alten Aussagen der CDU Erkelenz aus den 1980er und 1990er Jahren, dass die Energieumwandlung aus fossilen Quellen zukünftig nicht mehr notwendig sein wird, bewahrheiten sich heute. Dies führte unter anderem zur Ablehnung des Tagebaus Frimmersdorf West-West, später in Garzweiler II umbenannt, durch die CDU Erkelenz.

Die Entscheidungsträger der SPD-Landesregierungen und später der rot-grünen Landesregierungen haben sich 1995, also bereits vor einem Vierteljahrhundert, durch die Genehmigung des Tagebaus gegen uns entschieden und ein „Weiter so“  bestätigt.

Der auf dem Tisch liegende „Kohlekompromiss“ bzw. das Kohleausstiegsgesetz besagt eine Verstromung bis maximal 2038. In festgelegten Revisionjahren soll geprüft werden, ob das Ende auf 2035 vorgezogen werden kann.

Sollten für Regionen (ähnlich zu Grenzwerten bei Coronainfektionen) strikte Emissionsgrenzen gelten, um die Pariser Klimaziele einzuhalten?

Der Vergleich zu einer unmittelbar lebensbedrohenden Pandemie hinkt ein wenig. Energiepolitik ist in Deutschland im wesentlichen Sache der Bundesländer. In der Steuerung müssten wir zu einer europäischen Energiepoltik kommen, also den Betrachtungsraum eher vergrößern und nicht auch noch auf Regionen unterbrechen. Als besonders plakatives Beispiel ist der (richtige) Atomausstieg von Deutschland und ein paar Kilometer hinter unsere westlichen Grenzen stehen Atommeiler.

Diesen Vorschlag halten wir für unzureichend.

Setzen Sie sich für einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in und um Erkelenz ein? Bitte erläutern Sie, inwiefern.

Ja! In der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes von 2008 wurde als Ziel eine Steigerung des öffentlichen Nahverkehrs von 8% auf 12% festgeschrieben. Die Evaluierung im Jahr 2018 ergab nur eine Steigerung auf 9 %. Hier liegen daher noch weitere Aufgaben vor uns. Die Bahnstrecke erfreut sich steigender Beliebtheit, so dass bereits die zweite Aufstockung des Parkdecks am Bahnhof erfolgte und die Bahnsteige in Erkelenz wieder ein Dach erhalten sollen.

Hier sind zukünftig noch weitere Maßnahmen zu ergreifen. Beispielhaft wollen wir an dieser Stelle nennen (weiter finden Sie in unserem Wahlprogramm auf cdu-erkelenz.de):

  • Einrichten von abschließbaren Fahrradabstellplätzen an den relevanten Bushaltestellen. Damit entsteht eine bessere Erschließung der Fläche auf der sog. „letzten Meile“.
  • Einrichtung einer Mobilstation am Bahnhof Erkelenz
  • Erweiterung der Fahrradabstellplätze am Bahnhof
  • Erweiterung des öffentlichen Nahverkehrs durch Leihfahrräder oder Carsharing-Fahrzeuge, die verstärkt auf niedrig frequentierten Strecken zur Verfügung stehen
  • Flexibilisierung der EK (1 – 4) Buslinien zum Rufbus im Richtungsbandbetrieb
  • Information (Werbung) der potenziellen Benutzer für den öffentlichen Nahverkehr, denen die Vorteile des öffentlichen Nahverkehrs nahegebracht werden sollen
  • Einrichtung von Knotenpunkten, an denen ohne Wartezeit umgestiegen werden kann, um die Fahrzeuge und Fahrstrecken zu optimieren
  • Echtzeitinformationen für Busfahrer und Kunden am Busbahnhof Bf Erkelenz über die Verspätungslage bei der Bahn um ggf. Anschlüsse gewährleisten zu können
  • W-LAN in Bussen
  • Bahnhof Erkelenz soll Fernverkehrs- und S-Bahnhaltepunkt werden
  • Barrierefreies Angebot im öffentlichen Verkehr

Sollten die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Strukturwandel durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier, anders als bisher vorgesehen, für die Landesregierung verbindlich sein?

Bürgerbeteiligungen sind wichtige Mittel zur Partizipation in unserer Gesellschaft. Daher sind diese zu unterstützen und auszubauen. Die Mitarbeit bei einem solchen Prozess beleuchtet die jeweiligen Argumente des Für und Wider aus verschiedenen Perspektiven.

Diese für eine Landesregierung, egal welcher politischen Richtung sie angehört, verbindlich zu erklären ist in unserem Verfassungsstaat aus gutem Grund nicht möglich. Wieviele Bürger haben sich beteiligt? Das ist in der Regel immer nur ein Promille-Anteil in Bezug auf die Gesamtbevölkerung von derzeit knapp 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in ganz NRW. Die Landesregierung ist für ganz NRW verantwortlich und nicht nur für einzelne Meinungen aus Bürgerbeteiligungen. Es darf daher nicht sein, dass das Meinungsbild einer sehr kleinen Minorität, die dazu auch durch keine Wahl oder Ähnliches legitimiert ist, die Entscheidungen für ein ganzes Land bestimmt.

Wird sich ihre Partei für die Rettung der vom Tagebau Garzweiler bedrohten Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich, Lützerath und Berverath einsetzen?

Die letzte Leitentscheidung der rot-grünen Landesregierung aus dem Jahr 2016 hätte es, aufgrund der heutigen Entwicklung zum Kohleausstieg, vielleicht ermöglicht diese Dörfer zu retten. Dort wurde festgeschrieben, dass der Tagebau Hambach wie genehmigt vollständig ausgekohlt wird und Holzweiler wurde der Umsiedlung „verschont“ bleibt. Es zeigt sich heute, dass im rheinischen Revier auf Braunkohlemengen verzichtet werden kann. Aus Erkelenzer Sicht hat jetzt die vorzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach dazu geführt, dass die noch benötigten Kohlemengen nun aus dem Tagebau Garzweiler II und somit aus dem Gebiet der Stadt Erkelenz gefördert werden müssen.

Fazit: Die sogenannte „Rettung des Hambi“ führt zur Vernichtung von jahrtausendealtem Kulturland mit fruchtbarsten Böden und zerstört die Dörfer.

Unterstützt ihre Partei die Forderung vieler Anwohner*innen zukünftiger Tagebauranddörfer, nach effektivem Feinstaubschutz und einem Mindestabstand zum Tagebau von 1500 Metern?

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt einen sehr großen Mindestabstand vom Tagebaurand zu erreichen. Der Mindestabstand „500 Meter plus“ ist die bestehende, einstimmige Forderung des Stadtrates von Februar 2019. Ein vergrößerter Abstand auf 1.500 Meter ist für die Entwicklung der Dörfer am Tagebaurand immens wichtig. Diese Forderung unterstützen wir. Wir werden 1.500 Meter als Forderung im kommenden Beteiligungsprozess zur vierten Leitentscheidung einbringen.

Feinstaubschutz erreicht man nicht mit dem Bau von aufgeschütteten Emissionsschutzwällen. Zum Feinstaubschutz müssen technische Lösungen am Ort der Enstehung dieser Feinstäube entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Sind Feinstäube erst einmal in der Umgebungsluft können diese nicht mehr effektiv zurückgehalten werden.