Land und Bund beschließen Regelungen zur Steuerung beim Ausbau der Windenergie

Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um die Akzeptanz beim Ausbau der Windenergie zu gewährleisten und die Aufstellung der Regionalpläne zu sichern, muss der Zubau von Windenergieanlagen gesteuert werden. Darum haben die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen in der letzten Woche eine neue Regelung in den Landtag eingebracht, die Projekte außerhalb der künftig in den Regionalplänen festgelegten Zonen stoppt. Um Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind diverse Ausnahmeregelungen vorgesehen, bspw. für Repowering, für Windenergieanlagen, die bereits vor zehn Monate vollständige Antragsunterlagen eingereicht haben, sowie für Vorhaben, die kommunal gewollt werden.

Hierzu erklären Thomas Schnelle, Mitglied des NRW-Landtages und Wilfried Oellers, Bundestagsabgeordneter:

Thomas Schnelle: „Nordrhein-Westfalen steuert den Windenergieausbau. Im Rahmen der Regionalplanung weisen wir dazu große Gebiete im Land aus, wie es durch Bundesregelung auch vorgegeben ist. Gleichzeitig verhindern wir mit der neuen Regelung Wildwuchs an den Stellen, wo die Bürgerinnen und Bürger und die planungsverantwortlichen Stellen keine Windenergieanlagen haben möchten. So gelingt es, Akzeptanz zu erhalten und die Energiewende voranzubringen. NRW ist bereits heute Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, mehr als 150 Anlagen gingen allein im vergangenen Jahr in Betrieb. 750 Windenergieanlagen befinden sich noch innerhalb der Windenergiebereiche im Verfahren. Wir haben Regelungen eingeführt, durch die wir Bürger und Kommunen an den Gewinnen finanziell beteiligen. Es ist bedauerlich, dass einige Unternehmen der Branche Windenergieanlagen vor allem außerhalb der Bereiche beantragen und aufstellen wollen, die in den Entwürfen der Regionalpläne dafür vorgesehen werden. Dies gefährdet die Akzeptanz und wird nun durch die neue Landesregelung weitestgehend verhindert werden.“

Wilfried Oellers: „Der Bund hat die Länder verpflichtet, bestimmte Anteile ihrer Flächen für den Windkraftausbau vorzusehen. Die Länder befinden sich wie NRW in den Planungen, wo diese Flächen ausgewiesen werden. Daher müssen die Länder auch wirksame Instrumente haben, um Wildwuchs und Ausbau von Windrädern außerhalb der in Planung befindlichen Flächen zu verhindern. Dies ist z.B. in Bereichen der Stadt Erkelenz der Fall. Als CDU/CSU Bundestagsfraktion haben wir uns für eine entsprechende Initiative aus NRW hin zu einer Bundesregelung eingesetzt. Auch wenn es hier nur zu einem Minimalkompromiss gekommen ist, bin ich froh, dass in einem gemeinsamen Gesetzesantrag mit SPD und Grünen nun die missbräuchliche Verwendung der sogenannten Vorbescheide vom Tisch ist. Nun kann die Regionalplanung ordnungsgemäß arbeiten und der Regionalrat der Bezirksregierung Köln nach Anhörung und hoffentlich großem Einklang mit den Kommunen die entsprechenden Flächen ausweisen. Für die Stadt Erkelenz muss dabei bei der künftigen Ausweisung der Flächen in der Regionalplanung auch die bisherige große Betroffenheit vom Braunkohlentagebau berücksichtigt werden.“