Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksregierung Köln,
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Teilplans erneuerbare Energien vom 6.1.2025 sowie unter Verweis auf meine erste Stellungnahme zum Windenergiebereich WEG 05 vom 20.1.2025 darf ich mich heute gemeinsam mit Herrn Michael Müller aus Schwanenberg nochmals ergänzend zu dem Windenergiebereich WEG 05 wie folgt melden:
Zunächst darf ich uns vorstellen:
Herr Michael Müller ist IT-Administrator und wohnt in Schwanenberg/Grambusch. Er hat nachfolgende, wichtige Informationen zur Abriebproblematik beigesteuert, die schon generell gegen die Festlegung des WEG 05 sprechen.
Dr. Alexander Kus, wohnhaft Rheinweg 203, 41812 Erkelenz-Schwanenberg, ebenfalls in unmittelbar südlich gelegener Nähe des WEG 05. CDU-Ratsherr der Stadt Erkelenz und stellvertretender Bezirksausschussvorsitzender Schwanenberg.
Schwanenberg liegt (bekanntermaßen) südlich in unmittelbarer Nähe des geplanten Windenergiebereiches WEG 05, und damit sind seine Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von der Planung und Realisierung des WEG 05 betroffen.
Unser Anliegen ist es, Ihnen nachfolgend im Einzelnen darzustellen, dass und warum Sie den schon geäußerten Bedenken der Stadtverwaltung und der Politik der Stadt Erkelenz folgen sollten, und die von der Stadt Erkelenz favorisierten Windenergiebereiche im Süden der Stadt planen und realisieren sollten, und deshalb vom Windenergiebereich WEG 05, und im übrigen auch vom Windenergiebereich ERK 04, unmittelbar im Süden von Schwanenberg gelegen,
gänzlich Abstand nehmen sollten:
Nach ihrem eigenen Umweltbericht handelt es sich bei dem Windenergiebereich WEG 05 bereits von vorneherein (!) um einen höchst problematischen Bereich. Denn nach ihrer eigenen Einschätzung geht es dort bereits um schutzgutübergreifend erhebliche Umweltauswirkungen. Wie Sie selbst feststellen, werden bereits lärmarme Erholungsräume mit herausragender Bedeutung überlagert. Hinzu kommt betroffenes Wohnen. Denn es gibt im Umfeld, und gemeint ist im wesentlichen der Ortsteil Grambusch von Schwanenberg, Wohngebäude im Innenbereich im Umfeld (700 m), dem sie bei weiterführender Planung nur mit einem Micro – Siting begegnen wollen. Nur mit diesem von Ihnen angesprochenen und in der Folgeplanung zu realisierendem Micro Siting soll die durchaus von Ihnen eingeräumte Wohnbelastung beseitigt werden, anderenfalls bleibt es bereits jetzt absehbar eine erhebliche Umweltauswirkung auf die in Schwanenberg lebende Bevölkerung.
- Ihr angenommes Micro-Siting ist jedoch leider nicht realistisch. Denn es würde bedeuten, dass zur Vermeidung der erheblichen Umweltauswirkung die konkreten Standorte der Windenergieanlagen möglichst nördlich im WEG 05 angesiedelt werden. Bei dem Gebiet handelt es sich jedoch um den südlichsten Teil der Nachbarkommune Wegberg. Wegberg wird für seine Bürger bei Aufstellung der konkreten Windenergieanlagenplanung jedoch bestrebt sein, die Anlagen möglichst südlich im WEG Bereich hin zu Schwanenberg anzusiedeln, um deren eigene Ortschaften Uevekoven und Tüschenbroich zu schützen. Bereits jetzt sind also Verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen entsprechende Windenergieanlagenplanungen der Stadt Wegberg vorprogrammiert, und dies hat der Unterzeichner als Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht für seine Bürger in Schwanenberg notgedrungenermaßen im Blick. Zielführend ist daher eine gänzliche Abstandnahme, jedenfalls eine Verschiebung oder Verkürzung des WEG 05 in den Norden weg von Schwanenberg, damit es auf ein Schwanenberg schützendes Micro-Siting gar nicht erst ankommen muss.
- Ihnen ist möglicherweise nicht bewußt, dass der Bereich WEG 05 in einer wichtigen Wasserschutzzone III A liegt (siehe anliegenden Plan, abrufbar unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/umweltschutz_wasserwirtschaft_versorgung_wasserschutzgebiete_uebersicht_wsg_karte_wegberg_uevekoven_erkelenz_mennekrath.pdf ), und außerdem unser Fluß, die Schwalm , mit Wasser aus dem Rheinbraunabbaugebiet gespeist wird, welches durch Bereiche der geplanten Windkraftanlagen bzw – gebiete fließt und somit mit Microplastik kontaminiertes Wasser in die Schwalm führen kann.Bekanntermaßen produzieren die Flügel einer jeden Windkraftanlage im Betrieb durch unzählige „Zusammenstöße“ mit Insekten etc. einen erheblichen Abrieb, und das ist schädliches, von der Anlage in das Wasserschutzzonengebiet WEG 05 herunter regnendes Mikroplastik. Schätzungen zufolge beträgt der Materialverlust pro Anlage zwischen 2,1 kg und 3,38 kg pro Jahr. Diese Werte basieren auf Untersuchungen der Deutschen Windtechnik und der Key Wind Energy GmbH. Neuere Studien sprechen sogar von 11 – 90 kg Mikroplastik pro Anlage pro Jahr, je nach Größe der Anlage, siehe nur https://www.youtube.com/watch?v=aZssaRj0vE0Es ist nicht erkennbar, dass Ihr Umweltbericht dies bei der Einschätzung derUmweltauswirkungen im Windenergiebereich WEG 05 berücksichtigt hat.
- Weiter wird Schwanenberg nunmehr nicht nur durch den WEG 05 in seinem Norden, sondern zusätzlich auch durch den ERK 04 in seinem Süden praktisch umzingelt und damit in diesen beiden Bereichen in seiner notwendigen Wohnausdehnung behindert. Schwanenberg hat eine eigene Kita und eine eigene Grundschule, und wächst beständig in seinem Bürgerbestand. Schwanenberg benötigt dringend weitere auszuweisende Neubaugebiete. Die beiden Windenergiebereiche WEG 05 im Norden und ERK 04 im Süden vernichten aber jegliche Ausdehnungsmöglichkeit in diese Richtung. Denn kein Mensch wird in einem Neubaugebiet wohnen wollen, welches an zukünftige oder bestehende Windenergieanlagen in diesen von Ihnen geplanten Bereichen heranrückt.
- Warum nehmen Sie nicht zur Kenntnis, dass die Stadt Erkelenz einen konkreten und praktikablen Vorschlag für eine Alternative Fläche im Süden von Erkelenz längst unterbreitet hat, der die Interessen des Klimaschutzes und der Energiewende wahren kann, ohne die Lebensqualität der Bürger drastisch zu beeinträchtigen? Dieser Vorschlag wurde von Ihnen jedoch bislang ignoriert, was auch ein klarer Beleg dafür ist, dass die Bezirksregierung Köln leider die Sorgen und Anregungen der konkret betroffenen Region nicht wirklich ernst nimmt. Hinzu kommt, dass der geplante Windpark WEG 05 das Landschaftsbild erheblich verändern wird, unter anderem auch deshalb, weil er im Osten unmittelbar an ein großes Waldgebiet angrenzt. Er wird auch die Lebensqualität der Menschen in Schwanenberg beeinträchtigen. Die Lärmbelastung durch die Windkraftanlagen, die optischen Eingriffe in das Umfeld und die Nähe der Anlagen zu Wohngebieten stellen für viele Menschen eine deutliche Einschränkung ihres alltäglichen Lebens da. Weil Schwanenberg im Norden durch das WEG 05 und im Süden durch das ERK 04 praktisch umzingelt werden soll, widersprechen Sie auch der Vorgabe gemäß Blatt 76 ihrer Begründung, dass Ortschaften im Planungsraum eben nicht vom raumbedeutsamen Windenergieanlagen umzingelt werden sollen.Sie selbst listen in ihrem Umweltbericht die schutzgutbezogenen Kriterien auf, und das sind viele Kriterien, nämlich Erholen, Wohnen, planungsrelevante Arten, schutzwürdige Böden, Wasserschutzgebiete, Grundwasserkörper, klimarelevante Böden, landschaftsgebundene Erholung, und regional bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche. Besonders betroffen ist das Erholen und das Wohnen in einem regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich. Völlig außer Acht lassen Sie die Tatsache, dass wir hier höchst ertragreiche und sehr gesunde Ackerböden und auch noch ein Wasserschutzzonengebiet haben, und genau auf solchen eigentlich zu schützenden Böden meinen Sie, das WEG 05 ansiedeln zu müssen. Das ist nicht verständlich.
- Nicht zuletzt wissen Sie auch bestens, dass derzeit ein hochproblematischer Wildwuchs an Windkraftanlagen im Erkelenzer Gebiet wie überhaupt in NRW zu entstehen droht, außerhalb der von ihnen geplanten Windenergiebereiche. Denn die Anträge der Windenernergieanlagenbauer und -betreiber schießen in die Höhe, zur Genehmigung von Anlagen auf jeder nur erdenklichen, möglichen, „freien“ Fläche, wobei sozusagen zum Nachdruck und zur schnellstmöglichen Genehmigung die bekannten Schadensersatzklagemöglichkeiten von den Antragstellern sogleich mitgeliefert werden. Das ist ein nicht hinzunehmendes Planungschaos, für das die Bevölkerung überhaupt kein Verständnis hat und auch keinerlei Verständnis haben muss. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass schon jetzt, und das ist eine besonders groteske Situation, die bestehenden Windkraftanlagen in unserem Erkelenzer Gebiet nicht rund um die Uhr laufen, sondern vielfach einfach still stehen. Was braucht es da um alles in der Welt noch weiterer, dann erst recht stillstehender Windkraftanlagen ?
Informieren Sie sich doch erst einmal von der Antragssituation wild wachsender Windkraftanlagen in unserem Erkelenzer Lande z.B. bei der Stadt Erkelenz, bevor Sie meinen, darüber hinaus und auch noch völlig losgelöst davon noch zusätzliche Windenergiebereiche ausweisen zu müssen !
Unsere Forderung ist daher:
Bitte überdenken Sie Ihre Planung. Bitte nehmen Sie gänzlich Abstand vom WEG 05 und auch vom ERK 04 zum notwendigen Schutz der Schwanenberger Bevölkerung und zur Vermeidung eines unnötigen, von Ihnen selbst angesprochenen Micro-Sitings, und insbesondere zum Schutz unserer wichtigen Böden in der Wasserschutzzone III A. Kein Mensch; keine Bürgerin und kein Bürger in unserem Schwanenberg und darüber hinaus in unserem Erkelenzer Lande bedarf derart vieler Windkraftanlagen mit ihren bekannten, negativen und unbeliebten Auswirkungen.
Beste Grüße,
Michael Müller und Dr. Alexander Kus