Die Aussagen der CDU Erkelenz zum Tagebau Garzweiler II stehen seit Jahrzehnten fest und wurden auch bisher im interfraktionellen Zusammenschluss in Erkelenz gemeinsam getragen. So haben wir in vielen Stellungnahmen den Tagebau Garzweiler II grundsätzlich abgelehnt. Noch im Jahr 2017 hat sich der Rat der Stadt Erkelenz gemeinsam positioniert: „Vor dem Hintergrund der weltweiten Klimaerwärmung sowie der Diskussion um die Reduzierung der CO2-Emissionen ist die Stadt Erkelenz der Auffassung, dass die Förderung und Verstromung der Braunkohle aus dem Tagebau Garzweiler II über das Jahr 2030 hinaus weder notwendig zur Energieversorgung noch umweltverträglich verantwortbar ist.

Die These der Landesregierung, dass Braunkohle auch nach 2030 ein unverzichtbarer Bestandteil der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen darstellt, wird nicht geteilt und eine erneute Überprüfung der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für erforderlich gehalten.“ Bis zur letzten Leitentscheidung der Landesregierung im Jahr 2016 (im Jahr 2014 angekündigt) sind auch parteipolitische motivierte Einzelaktionen in Erkelenz unterblieben.

Leider werden, auch ausgelöst durch die Einsetzung der Kommission, deren Zusammensetzung und der Ausnutzung bestimmter Kreise, die in der Kommission mitwirken, immer mehr ideologisch motivierte Aktionen nunmehr auch in das Stadtgebiet Erkelenz getragen. Die meisten betroffenen Umsiedler belastet dies sehr, da sie bereits weit im Prozess der Umsiedlung sind.

Bedauerlicherweise geht der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aus Erkelenz vom 16.10.2018 auch eher in diese ideologische Richtung. Unabhängig davon, dass die Formulierungen des Antrages kaum nachvollziehbar sind, werden dort Punkte eingefordert, die längst geregelt sind bzw. mit dem Schreiben an die damalige Landesregierung (2013) in Erkelenz einvernehmlich formuliert wurden.

Die „Berliner-Kommission“ hat eindeutig den Auftrag, wie der Arbeitstitel bereits aussagt, Vorschläge für die Schaffung einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung sowie den durch den Ausstieg aus der Kohle-Verstromung erkennbaren Strukturwandel im Bereich der Arbeitsplätze und Wirtschaft positiv zu definieren. Daraus folgt ein konkretes neues End-Datum für den Tagebau Garzweiler II.

Dieses neue Datum löst eine neue Betrachtung der konkreten Auswirkungen auf unsere Lage hier in Erkelenz und im Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaften aus. Neben den Strukturfördermaßnahmen, für die sich der Zweckverband, die Stadt Erkelenz und idealerweise der Kreis Heinsberg – für uns als betroffene Region – einbringen, werden auch andere Auswirkungen unmittelbares Handeln erfordern.

Die Bevölkerung bei uns in Erkelenz darf nicht mehr durch Aktionen (wie z.B. Demonstrationen in den Orten, Mahnwachen vor Kirchen und Pfarrhäusern) verunsichert werden, die rein aus ideologischen Aspekten initiiert sind.

Es ist unverantwortlich vor einem Abschlussbericht der Kommission mit Vermutungen und Spekulationen zu arbeiten. Dafür sind die Zusammenhänge zu komplex und die Auswirkungen zu gewaltig. Das ist im höchsten Maße unseriös. Nur eine rein sachliche Abarbeitung der Themen kann zum Ziel führen! So wurde auch bei der Rot-Grünen Leitentscheidung durch geschlossenes überparteiliches Handeln viel erreicht. Leider haben sich mittlerweile einige Erkelenzer Parteien von der gemeinsamen Linie verabschiedet.

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und RWE Power, die Bestandteil des Braunkohlplans wurde, wird nicht mehr von Allen mitgetragen. Obwohl Umsiedlungswillige aus den betroffenen Orten nur aufgrund der Vereinbarung ihre Entschädigungsansprüche weiter geltend machen können. Diejenigen, die sich derzeit noch nicht damit abfinden wollen und auf einen – eigentlich unrealistischen – Ausstieg aus der Kohleförderung weit vor 2030 hoffen, können aufgrund der Vereinbarung das Verfahren zwei, drei oder mehrere Jahre abwarten und dann dennoch auf gleiche Regeln hoffen, falls sie später in die Umsiedlung einsteigen sollten.

Der Braunkohleausschussvorsitzende der Stadt Erkelenz hat jetzt zur Bildung von Arbeitskreisen eingeladen, damit interfraktionell und mit Vertretern der Betroffenen eine sachliche Auseinandersetzung erfolgen kann. Im Hinblick auf die Vertagung der Bundeskommission vom 26.11.2018 auf Februar 2019 werden sich die Arbeitskreise u. a. mit folgenden Forderungen befassen:

  1. Aufforderung an die Bundesregierung, den Vorschlag der Kommission zum Enddatum der Kohleverstromung schnellstmöglich zur Umsetzung zu bringen.
  2. Aufforderung an die Landesregierung, schnellstmöglich durch eine neue Leitentscheidung die konkrete Umsetzung für NRW auf den Weg zu bringen und dabei die nachstehenden Punkte berücksichtigen:
    – Darstellung der konkret neuen Tagebaugrenzen, bei denen wir unsere Grundforderungen zur vorherigen Leitentscheidung voll aufrecht-erhalten.
    – Der Bau der L354n ist wie geplant zu beginnen und vorerst nur bis zur K19 zu realisieren.
    – Die weitere Führung der L354n östlich von Kaulhausen ist in Abhängigkeit der neuen Tagebaugrenzen bis zur L19 festzulegen.
  3. Es werden auch die geforderte Garantieerklärung der Landesregierung aus der letzten Leitentscheidung zur Gestaltung der Rekultivierung, der Sicherung der Ansprüche der Umsiedler, Sonderunterstützungen für die betroffenen Kommunen bei Fördermitteln etc. eingefordert.