Wie kaum eine andere Stadt in Deutschland ist Erkelenz von den Auswirkungen des Braunkohletagebaus unmittelbar und nach aktuellen Planungen auch noch bis in die 2030er Jahre betroffen. Wir lehnen den Braunkohletagebau weiterhin ab.

In den nächsten Jahren müssen leider noch viele Einwohnerinnen und Einwohner ihre Heimat verlassen. Für sie entstehen neue lebenswerte Orte mit hochwertiger Infrastruktur. All dies kann die verlorene Heimat natürlich nicht ersetzen. Wer erst zu einem späteren Zeitpunkt umsiedeln möchte, muss deshalb auch weiterhin die bisher geltenden Bedingungen garantiert bekommen. Für die betroffenen Landwirte wollen wir neben der wohnlichen auch die betriebliche Situation berücksichtigen. Uns ist bewusst, dass durch den Tagebau und die Entstehung neuer Wohn-/Gewerbegebiete wertvolles Acker- und Grünland verloren gehen. Gerade deshalb muss es gelingen, allen bäuerlichen Betrieben ausreichende Perspektiven zu bieten.

Aufgabe für Generationen

Zum Erreichen des Klimaschutzes hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ den Ausstieg aus der Kohleverstromung und damit auch den Ausstieg aus der Braunkohleförderung empfohlen. Die Umsetzung der Empfehlung durch die Bundesregierung und das Land NRW wird für Erkelenz Folgen haben. Momentan müssen wir davon ausgehen, dass der Betrieb des Tagebaus Garzweiler bis 2038 läuft.

In den Jahren 2023, 2026 und 2029 wird jedoch geprüft, ob die energiepolitische Notwendigkeit weiterhin besteht. Diese Entscheidung bedeutet für die Tagebauranddörfer eine besondere und lang andauernde Unklarheit, nachdem wir bereits seit Jahrzehnten die Lasten zu tragen haben.

Ab den 2030er Jahren werden im Rheinischen Revier nur noch der Tagebau Garzweiler II und die Kraftwerksstandorte verbleiben. Auch Umsiedlungsprozesse finden dann nur noch in diesem Bereich des Reviers statt. Zudem werden Rekultivierung und Nutzbarkeit großer Flächen erst in Jahrzehnten abgeschlossen sein. Kommunale Entwicklungsmöglichkeiten sind dadurch auf viele weitere Jahre eingeschränkt.

Erhöhter Mindestabstand zum Tagebaurand 

Es ist zu erwarten, dass sich die Abbaugrenzen verändern. Insbesondere der Abstand zu den Dörfern am Tagebaurand muss vergrößert werden. Wir bekräftigen die gemeinsam im Rat beschlossene Forderung der Stadt Erkelenz nach einem Mindestabstand von 500 Metern, unterstützen aber auch die Tagebauranddörfer bei ihrer Forderung nach einem Abstand von 1.500 Metern zwischen Wohnbebauung und Tagebaurand. Jeder gewonnene Meter bietet den Dörfern mehr Raum für Entwicklungen.

Der Bau der Straße L 354 n im Bereich Venrath-Kaulhausen muss an die neue Tagebauplanung angepasst und keinesfalls begonnen werden, bevor die geänderten Abbaugrenzen feststehen. Eine Tieflage dieser Straße mit großzügigen Querungen zum späteren Tagebausee ist mit größtmöglicher Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu planen. Trotz all dieser Herausforderungen gilt es, auch Chancen zu einer zukunftsfähigen Infrastruktur, Landschaftsgestaltung und Stärkung der regionalen Wirtschaft zu nutzen. Die Aufgaben werden gemeinsam mit den Kommunen des Zweckverbands „LandFolge Garzweiler“ in Angriff genommen.

Damit der regionale Strukturwandel geschafft werden kann, sind Fördermittel von Bund und Land notwendig.

Dorfentwicklungskonzepte

Mit dem Erarbeiten der „DIEK“ (DorfInnenEntwicklungsKonzepte) für Venrath/Kaulhausen und Holzweiler ist ein erster Schritt gemacht worden. Nun gilt es, die Projekte in die Tat umzusetzen. In Holzweiler wird die Infrastruktur erneuert und die alte Schule zu einem örtlichen Gemeinschaftshaus umgestaltet. In Venrath/Kaulhausen werden aktuell kleinere Maßnahmen (z.B. Bürgerwiese und Rundweg) aus dem städtischen Haushalt umgesetzt, größere Projekte mit Förderung aus dem Bereich der Dorferneuerung sind in Vorbereitung. Wichtige Themen in den beiden Konzepten sind „Gemeinschaft/Soziale Infrastruktur“, „Öffentlicher Raum und Verkehr“, „Landschaft und Freizeit“ sowie „Wohnen“. Für die Baulandentwicklung in Holzweiler ist die regionalplanerische angestrebte Darstellung als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ wichtig. Dies hat der Regionalrat Köln auf Initiative der CDU beschlossen.

Förderprogramme und deren Auswahlkriterien müssen die besondere Betroffenheit des Tagebaurandes berücksichtigen. Die Ansiedlung von (Bundes-)Behörden bzw. anderen staatlichen Einrichtungen muss vorrangig in den Tagebauanrainerkommunen und auch am Tagebau Garzweiler II erfolgen. Auch Hochschul- und Forschungseinrichtungen bzw. „Reallabore“ sollten in den Anrainerkommunen des Tagebaus Garzweiler angesiedelt werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Hochschule Niederrhein. Für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbestandorten bzw. besonderen landschaftlichen Bereichen muss ein gesonderter Flächenpool gebildet werden, der den Kommunen als Grundbedingung für die Entwicklung von Bauvorhaben zur Verfügung steht. Diese Entwicklung wollen wir im Dialog mit der Landwirtschaft planen.