Der Rat der Stadt Erkelenz

Die Gemeinde nimmt bei der Bewältigung öffentlicher Angelegenheiten neben dem Bund und den Ländern einen wichtigen Platz ein. Gemeinden sind nach dem Verständnis der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Daher muss nach Artikel 26 des Grundgesetzes auch in den Gemeinden das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung regeln diese Wahlen im Einzelnen.

Der Rat der Stadt Erkelenz besteht nach §40 Absatz 2 GO NRW aus dem gewählten Rat und dem gewählten Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetz). Sie vertreten die Bürgerschaft. Der Stadtrat ist bei der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten in der Gemeinde das oberste Beschlussorgan. Der Bürgermeister als Vorsitzender des Stadtrates vertritt den Stadtrat nach außen.

 

Aufgabenstellung

Ob es um beispielweise um Verkehrskonzepte, Bebauungspläne, Kanal- beziehungsweise Straßenbauarbeiten, Neubau von Spielplätzen, Kindergärten, Schulen oder Sportanlagen geht, die Beschlüsse des Stadtrates haben sehr konkrete Auswirkungen auf das Leben in unserer Stadt Erkelenz.

Dem Rat der Stadt Erkelenz gehören 50 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Mitglieder an. Sie wurden am 30. August 2009 in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Acht Parteien sind im Stadtrat vertreten. Den Vorsitz im Stadtrat führt der Bürgermeister, der ebenfalls direkt von der Bürgerschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von sechs Jahren gewählt wird. Er ist der oberste Repräsentant der Stadt und gleichzeitig verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung.

 

Zusätzliche Informationen